Freiwillige Feuerwehr Gernsbach Aufgaben der Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Gernsbach nimmt alle Aufgaben nach §2 Feuerwehrgesetz
Baden - Württemberg wahr. Feuersicherheitswachen in der Stadthalle und
bei besonderen Veranstaltungen, sowie die Beseitigung von Kraftsstoffspuren
außerhalb der Dienstzeit des städtischen Bauhofes wurden der Feuerwehr
durch den Bürgermeister per Satzung übertragen.
Die Freiwillige Feuerwehr Gernsbach ist für die Sicherheit von ca. 14.500
Einwohner zuständig und das Einsatzgebiet erstreckt sich auf eine Fläche
von ca. 8.200 ha, davon sind ca. 6.600 ha bewaldet. Tiefster Punkt des Einsatzgebietes
sind 156 m über NN und der höchste Punkt liegt bei 988 m über
NN.
Als besondere Risiken im Bereich der technischen Hilfeleistungen sind neben
dem Gernsbacher Tunnel mit einer Länge von 1527m, die Bundesstraße
462, die Landesstraßen L78 und L76b, sowie die Kreisstraßen K 3766
und L 564 zu nennen. Ebenfalls wird die Stadt Gernsbach durch eine Eisenbahnverbindung
von Rastatt nach Freudenstadt geteilt. Durch die Einführung der Stadtbahn
im Juni 2002 ist auch hier mit einem erhöhten Risiko zu rechnen. Im Einsatzfall
wirkt sich diese Bahnlinie oft als zeitraubend aus, da anfahrende Feuerwehrangehörige
bzw. ausrückende Einsatzfahrzeuge öfters vor geschlossen Bahnschranken
stehen. Um diesen Umstand zu kompensieren sind die Abteilungen in die Alarm-
und Ausrückeordnung der Kernstadt fest mit eingebunden.
Weitere Risiken liegen in der ortsansässigen Papierindustrie, den Krankenhäusern
und Pflegeheimen sowie dem Erholungs- und Urlaubsgebiet Kaltenbronn mit dem
angeschlossenen Hochmoor. Des Weiteren sind alle Gefahren die eine Kleinstadt
mit all ihren sozialen Einrichtungen, ihrer Bebauung und dem ansässigen
Gewerbe und der Industrie birgt ,von der Freiwilligen Feuerwehr zu bewältigen.
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